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01.01.2024: Aufgrund der Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Meldung von Arbeitsunfällen nun auch digital möglich.
2024 erwarten Unternehmen und Arbeitnehmer einige Veränderungen bei den Arbeitszeiten und der Arbeitszeiterfassung. Die Beratungen dazu laufen bereits auf verschiedenen Ebenen.
Nicht vergessen: Der Jahresanfang ist traditionell der Zeitpunkt zur Durchführung der jährlichen Mitarbeiterunterweisung. Unternehmen sind nach DGUV V1 und §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätigkeitsbezogen einmal pro Jahr zum Arbeitsschutz zu unterweisen.
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